Öffentliche Auflage - Ausführungsplan Forstrevier Seerücken
Departement für Bau und Umwelt
Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 21 Abs. 4 des kantonalen Waldgesetzes (RB 921.1) sowie § 4 Abs. 1 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (RB 921.11) wird öffentlich aufgelegt:
Gegenstand: Ausführungsplan Forstrevier Seerücken
Gemeinden: Eschenz, Herdern, Hüttwilen, Mammern
Auflagefrist: 1. November bis 3. Dezember 2024
Auflageort: Gemeindekanzleien Eschenz, Herdern, Hüttwilen, Mammern
Während der Auflagefrist können betroffene Waldeigentümer schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an das Forstamt Thurgau, Spannerstrasse 29, 8510 Frauenfeld zu richten.
Frauenfeld, 21. Oktober 2024
Forstamt Thurgau
Öffentliche Auflage DBU Ausführungsplan Forstrevier Seerücken.pdf