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Öffentliche Auflage - Ausführungsplan Forstrevier Seerücken

Departement für Bau und Umwelt

Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 21 Abs. 4 des kantonalen Waldgesetzes (RB 921.1) sowie § 4 Abs. 1 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (RB 921.11) wird öffentlich aufgelegt:

Gegenstand:    Ausführungsplan Forstrevier Seerücken

Gemeinden:    Eschenz, Herdern, Hüttwilen, Mammern

Auflagefrist:    1. November bis 3. Dezember 2024

Auflageort:    Gemeindekanzleien Eschenz, Herdern, Hüttwilen, Mammern

Während der Auflagefrist können betroffene Waldeigentümer schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an das Forstamt Thurgau, Spannerstrasse 29, 8510 Frauenfeld zu richten.


Frauenfeld, 21. Oktober 2024
Forstamt Thurgau

Öffentliche Auflage DBU Ausführungsplan Forstrevier Seerücken.pdf