Öffentliche Auflage eines Baugesuchs - Parzelle Nr. 444, Steig 22, Herdern
Erweiterungsbau an bestehendes Wohnhaus
Hinweis: Die Bauherrschaft ersucht um eine Ausnahmebewilligung von kommunalem Recht (Baulinie)
Parzelle Nr. 444, Steig 22, Herdern.pdf
Innert der Auflagefrist können die Projektunterlagen bei der Gemeindeverwaltung in Lanzenneunforn eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Gemeinde Herdern, Liebenfelserstrasse 3, 8506 Lanzenneunforn, zu richten.