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Fristerstreckungsgesuch

Unbedingt beachten:

  • Ab Steuererklärung 2022 ist die PID-Nr. durch die Versichertennummer (AHVN13) abgelöst worden. Sie finden diese im Formularfeld "Reg.-Nr." auf der Steuererklärung aufgedruckt.
  • Nach dem Absenden des Fristerstreckungsgesuchs kann eine Bestätigung gedruckt werden.
  • Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
  • Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.

Bitte nach dem Absenden die rote Meldung beachten!

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Fristverlängerung

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