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Öffentliche Auflage - Umgestaltung und Sanierung Ortsdurchfahrt Lanzenneunforn (Kantonsstrasse)

Planauflage des Strassenprojektes

Die Pläne des Strassenprojektes sowie der Signalisationsplan, liegen in der Zeit während 20 Tagen, vom 1. März bis 20. März 2024, auf der Gemeindeverwaltung Herdern, während der Öffnungszeiten, öffentlich auf.

Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.

Hinweis zum Signalisationsplan:
Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.

Lanzenneunforn, 27. Februar 2024

POLITISCHE GEMEINDE HERDERN

Aushang Öffentliche Auflage Umgestaltung und Sanierung Ortsdurchfahrt Lanzenneunforn (Kantonsstrasse) [pdf]