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Entscheid Verkehrsanordnung "Verbot für Lastwagen" mit Zusatz "Zubringerdienst gestattet"

Entscheid Verkehrsanordnung
Reg.Nr. 2026/070/TBA

Gemeinde, Ort                     Herdern, Lanzeneunforn

Strasse, Weg                       Liebenfelserstrasse, Grünhofstrasse, Zwinglistrasse, Rietweg, Luegistrasse, Dorfstrasse, Gündelharterstrasse, Birkenweg, Weidhofstrasse, Gassenackerstrasse,
                                             Verbindungsstrasse Sonnenbühl – Liebenfelserstrasse

Antragsteller                         Gemeinde Herdern

Anordnung                           Erweiterung Lastwagenfahrverbot

Auflage                                 14. August bis 12. September 2026

 

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Die Signale 2.07 "Verbot für Lastwagen" mit Zusatz "Zubringerdienst gestattet" werden gemäss Antrag vom 21. Mai 2026 und Situationsplan vom 13. Januar 2026 genehmigt.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Herdern eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Lanzenneunforn, 14. August 2026                                       Gemeinderat Herdern