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Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Thurgau entspannt. Die Waldbrandgefahr wurde von Stufe 4 auf Stufe 3 herabgesetzt. Das bisherige Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das Feuerwerksverbot wurden somit per 31. August aufgehoben.

Die Gefahrenstufe 3 bedeutet weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Es wird deshalb empfohlen, Feuer nur in befestigten Feuerstellen zu entfachen und stets zu beaufsichtigten. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Beim Verlassen der Feuerstelle muss die Glut vollständig gelöscht sein.

Weitere Informationen sind der nachstehenden Medienmitteilung des Kantons Thurgau zu entnehmen.

Medienmitteilung Aufhebung Feuer- und Feuerwerksverbot