Identitätskarte ID
Für die Beantragung einer neuern Identitätskarte (IDK) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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wenn vorhanden, abgelaufene IDK
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bei Verlust der IDK die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
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Passfoto ( Kriterien_Passfotos)
Kinder müssen ab dem 7. Lebensjahr selber unterschreiben, zusätzlich wird bis zur Mündigkeit die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt.
Gültigkeit
Erwachsene: 10 Jahre
Kinder: 5 Jahre
Kosten
Erwachsene: Fr. 70.00
Kinder: Fr. 35.00