Navigieren in Herdern

Berufsbeistandschaft / KESB

Berufsbeistand Frauenfeld Land

Berufsbeistandschaft Frauenfeld Land
Kurzfeldstrasse 11
8500 Frauenfeld

Tel.: 052 730 00 40
Fax: 052 730 00 44
Webseite: www.bbfl.ch

Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11.30 / 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag 08:30 - 11.30 Uhr

Seit 1. Januar 2013 ist der bisherige Amtsvormund abgelöst und durch die Berufsbeistandschaft ersetzt. Für die Gemeinde Herdern ist die Berufsbeistandschaft Frauenfeld zuständig.


KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Sekretariat
Schönenhofstrasse 19
Postfach 2185
8502 Frauenfeld

Tel.: 058 345 73 00
Fax: 058 345 73 01
Mail: info.kef@tg.ch
Webseite: www.kesb.tg.ch

Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Thurgau wurden fünf interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eingerichtet. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption, Erwachsenenschutz und Ähnliches mehr zuständig.

Die Abklärungen und behördlichen Massnahmen sollen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherstellen. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB eine Beiständin oder einen Beistand ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, genügend für ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.